
Bedarf und die Willkür
Am 27.11.2015 wurde vom MDK Denisstr. in Kaiserslautern ein Arbeitsunfähigkeits Gutachten erstellt im Auftrag der KKH Original aus dem Gutachten
Aufgrund der obigen Sachlage liegen bei Minderung der Erwerbstätigkeit die medizinischen Voraussetzungen nach % 51.1/V zur Stellung eines LTA-Antrages vor. Med. Leistungen zur LTA wurden bereits erbracht ohne ausreichenden Erfolg bzgl. der Beeinflussung der Erwerbsfähigkeit für die letzte Tätigkeit. Durch eine erneute ggf. schmerztherapeutische Reha ist kein zusätzlicher Effekt zu erwarten, zudem sollte zunächst eine Fortführung der Therapie der Reha-Klinik u. schmerztherapeutische Behandlung vor Ort erfolgen. Berufliche LTA wären bei noch erhaltenem Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten über 3 Std. tgl. danach zu klären, sind jedoch bei Alter des Versicherten wenig realistisch. Eine Wiedereingliederungshilfe wäre ggf. durch die DRV zu prüfen, die jedoch anscheinend abgelehnt wurde, wobei es sich bei der Entscheidung nicht nur um eine medizinische Entscheidung handelt.
Daraus kann man jetzt alles und nichts ableiten.
Da ich ja schon seit März 2015 Mitglied in der Deutschen Parkinson Vereinigung e.V. in Neuss bin und hier in Kaiserslautern zur Ortsgruppe und der JuPa Rheinland-Pfalz Süd angehöre habe ich natürlich auch viele Menschen um mich, die auch schon ihre Erfahrungen gesammelt haben und die einem dann auch Ratschläge geben, was man sonst noch alles für sich und sein Wohlergehen tun kann.
Somit habe ich am 23.2.16 einen Antrag auf Pflegestufe gestellt, am 14.03.2016 kam dann der MDK zur Begutachtung. Der Antrag wurde dann am 24.3. mit der Begründung abgelehnt, dass für die Pflegestufe I im Bereich Grundpflege 45 min. erforderlich wären laut Gutachten aber nur 26 Min. festgestellt wurden. Ich habe gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Nachdem bei der Überprüfung des Gutachtens angeblich keine Fehler festzustellen sind hätte ich eine Nachbegutachtung beantragen können, hier hat mir der Mitarbeiter von der Pflegeversicherung bei der KKH aber empfohlen den Widerspruch zurückzunehmen und einen neuen Antrag zu stellen. Dies habe ich dann am 15.06.16 getan.
Da ich zum Duschen in die Badewanne muss und dort keine Möglichkeiten zum festhalten bestehen habe ich mir vom Hausarzt Haltegriffe von Roth Mobeli die eine Medizinklasseneinstufung und eine Verordnungsnummer für Hilfsmittel haben. Die Griffe wurden abgelehnt mit der Begründung es wären Dinge des täglichen Lebens die man in jedem Baumarkt besorgen kann. Ich habe daraufhin mit der Krankenkasse gesprochen und erklärt, dass ich in dem Bad, das der Vermieter vor Einzug komplett neu gemacht hat keine Löcher bohren darf und somit keine andere Möglichkeit als diese Griffe mit Saugnäpfen besteht. Roth Mobeli
Ich habe das ganze dann noch einmal schriftlich so eingereicht, der Widerspruch wurde durch die Widerspruchstelle der KKH erneut abgelehnt.
Am 20.06.16 hat mir die KKH einen Badewannenlifter zukommen lassen für 190,40 € der Mitarbeiter der Exclusivvertragspartner hat festgestellt, dass das nicht funktioniert und hat der KKH mitgeteilt, dass er den Lifter wieder mitgenommen hat und sie doch bitte einen Badewannendrehsitz liefern sollten. Dieser Drehsitz wurde dann mit Paketdienst geliefert und nun steht er hier rum, weil selbst ein Schlangenmensch Probleme hätte in die Badewanne zu kommen.

Wie man sieht müsste man auf dem Sitz sitzend gegen die Glasscheibe die fest mit Wand, Badewanne und einer Stange befestigt ist in die Wanne drehen. Wie soll das funktionieren?

Selbst wenn ich die Beine hinter die Ohren legen könnte käme ich da nicht rein
Mittlerweile stand der nächste Termin des MDK an am 13.7. zur zweiten Begutachtung. Es wurden alle möglichen Unterlagen vorgelegt, ein Pflegetagebuch das für eine Woche alle Zeiten beinhaltet hat mit dem Hinweis, dass aufgrund der Krämpfe normale Zeiten gar nicht möglich sind. Das Gutachten vom 14.7. hatte 31 Minuten ermittelt also immer noch keine 45 min. als erforderlich. Ich habe am 23.7. wieder Widerspruch eingelegt, war mit dem Gutachten und meinen Unterlagen bei einem Pflegestützpunkt und habe mich dort beraten lassen. Daraufhin habe ich dann meinen Widerspruch mit allen Details begründet.
Zwischenzeitlich habe ich ein Dusch WC beantragt, da das ein bisschen mehr Freiraum und Wahrung der Intimpflege darstellt. Ich habe mir das Dusch-WC von Firma Montafon verschreiben lassen, da dieses Dusch WC über eine Medizinklasseneinstufung und eine Verordnungsnummer gemäß Krankenkassen Versorgung hat. Die Kostenübernahme wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Krankheitsbilder oder Behinderungen mit erheblichen funktionellen Defiziten der oberen Extremitäten vorliegen, die der Ohnhändigkeit gleichkommen, mit der Folge, dass die selbständige Reinigung des Intim- und Analbereiches nach der Toilettennutzung auf herkömmliche Weise nicht möglich ist.
Nach den vorliegenden Unterlagen bestehen diese Einschränkungen bei ihnen nicht. Ich habe den zuständigen Mitarbeiter bei der KKH angerufen und ihn gefragt, ob er mir bitte mal erklären kann, wie ein Ohnhänder dieses WC bzw. die Fernbedienung des WC´s bedienen soll. Er fing an mir einen Schwachsinn zu erzählen, dass das die einheitliche Formulierung dafür sei und dass eben für meine Einschränkungen diese Gleichsetzung mit der Ohnhändigkeit nicht vorliegt. Ich habe ihm dann sehr ausführlich erklärt, dass ich das nicht kann und der Arzt deshalb ja auch das WC verordnet hat. Er hat darum gebeten das alles noch einmal schriftlich einzureichen und vom Arzt bestätigen zu lassen. Das habe ich getan und das bestätigte Schreiben zugeschickt. Nach drei Wochen kam ein Schreiben, sie haben den Vorgang zum medizinischen Dienst geschickt. Von dort kam dann gemäß Aktenlage eine Ablehnung. Ich habe dagegen dann gleich Widerspruch eingelegt mit der Begründung wie man meine Beweglichkeit einschätzen kann ohne mich überhaupt gesehen zu haben. Zusätzlich habe ich noch das Gutachten von der Orthopädin mitgeschickt, die meine Defizite sehr genau geschildert hat. Dann kam vom Arzt beim MDK die Ablehnung mit dem Hinweis an die Krankenkasse ein WC Hygiene Boy wäre dafür auch ausreichend.
Das habe ich verschreiben lassen, wie gesagt es ist als Hilfsmittel gelistet.
Spannring Montafon Dusch WC





Das ist der Vorschlag vom MDK und der Krankenkasse



Ich habe das mit einem Schreiben an die Krankenkasse beantwortet, dass das unter die Würde des Menschen geht und es eine Frechheit ist so etwas einem Patienten überhaupt vorzuschlagen. Wenn ich mit der Hand schon nicht nach hinten kommen, wie soll ich dann mit so einem Gestell da hin kommen und vor allem wie lange dauert das bis man Papier eingespannt hat, dann muss das Papier wieder raus, aber wie und wohin? dann wieder neues Papier rein usw. Da sieht man mal wieder, dass manche Menschen die an solchen Stellen arbeiten noch weniger als keine Ahnung haben.
Ich habe meinen Hausarzt gefragt ob er den Hygiene Boy kennt, er hat gesagt nein hat er noch nie gehört. Ich habe ihm die Fotos gezeigt er ist in schallendes Lachen ausgebrochen, konnte sich nicht mehr beruhigen und hat dann irgendwann gesagt, wenn Du dich damit sauber machst musst du anschließend ins Krankenhaus deine Verletzungen dokumentieren lassen. Er war fassungslos.
Egal wem ich das bis jetzt gezeigt habe, alle sagten das ist eine bodenlose Frechheit und Verhöhnung eines Patienten. Die die sowas vorschlagen sollten das mal vormachen wie das funktionieren soll.
Übrigens der MDK war in allen Fällen der gleiche.
Der Widerspruch mit der Begründung der nach Überprüfung durch den Pflegestützpunkt eingereicht wurde, ist am 21.09. mit einem Nachgutachten mit der Aussage das Gutachten wird bestätigt der Krankenkasse wird empfohlen den Widerspruch abzuweisen. Da ich ja zum 01.01 die Krankenkasse gewechselt habe und ab 01.01.17 eh das neue Pflegegesetz in Kraft getreten ist habe ich auf einen erneuten Widerspruch verzichtet.