Gute Nachrichten

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16. Mai 2019 0 Von Hartmut

Seit 01..08.2017 ist eine neue Regelung bei der Krankenversicherung in Kraft. Diese Regelung wird alle freuen, die wegen, Selbständigkeit oder anderen Fehlzeiten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) kommen. Ich musste auch meine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen und habe jetzt eine Überprüfung nach der neuen Regelung vornehmen lassen.

Nun zur neuen Regelung und was dahinter steckt. Seit dem 01.08.2017 werden bei der Berechnung auch die Stiefkinder die man während seiner Beziehungen, bzw. Ehen hatte mit in die Berechnung einbezogen. Das bedeutet, dass man dadurch zusätzliche Krankenversicherungszeiten die gefehlt haben aufgestockt bekommt. In meinem Fall hat sich das ganze nun positiv ausgewirkt, da bei der Überprüfung festgestellt wurde, dass ich rückwirkend ab 01.08.2017 in die KVdR komme und die Beiträge die für diesen Zeitraum privat bezahlt wurden wieder rückerstattet werden.

Das heißt nun, dass die Rentenversicherung auch rückwirkend den Bescheid ändert und die Zuschüsse zurückfordert. Es wird daher von der Krankenkasse auch empfohlen, das rückerstattete Geld erst mal nicht anzurühren, da diese Rückrechnung natürlich kommt. Aber trotz allem ist es ein Vorteil für die Zukunft.

Also alle die bisher in Erwerbsminderungsrente oder Rente sind und nicht in die KVdR gekommen sind und Stiefkinder haben oder hatten, Antrag stellen auf Überprüfung, es kann sich nur positiv auswirken, oder schlimmstenfalls hat man es halt probiert.