Härtefallregelung für die Befreiung von Zuzahlungen der Krankenkasse
Aus aktuellem Anlass möchte ich auch zu diesem Thema eine Information an Betroffene geben. Wer an einer chronischen Erkrankung leidet hat im Kalenderjahr eine Zuzahlung in Höhe von 1 % seines Einkommens für die Zuzahlung von Medikamenten und Verordnungen selbst zu tragen. Im ersten Jahr der Beantragung sind es 2 % und ab dem 2. Jahr dann nur noch 1 %. Hierzu stellt man einen Antrag bei seiner Krankenkasse und bekommt dann einen Vorauszahlungsbetrag, der zu Beginn des Jahres einmalig geleistet wird und im Gegenzug erhält man einen Befreiungsausweis, den man bei Ärzten, Therapeuten und in der Apotheke vorlegen kann und somit keine weitere Zuzahlung mehr zu leisten hat. Aber Vorsicht, es geht rein um die Zuzahlungen und nicht um Aufzahlungen. Der Unterschied zwischen Zuzahlung und Aufzahlung liegt darin, dass die Zuzahlung auf einen Betrag von 5, – max. 10,- € je Medikament und auf feste Beträge bei den Verordnungen von Therapien festgelegt ist. Eine Aufzahlung ist eine nicht durch die Kasse übernommene Mehrpreis für ein Medikament begründet, das heißt die Kasse zahlt nur einen festen Betrag, sollte das Medikament teurer sein, als der von der Krankenkasse festgelegte Festpreis, nennt man das Aufzahlung, die jedoch mit der Zuzahlung nichts zu tun hat. Eine Besonderheit liegt auch nun beim Antrag dieser Härtefallregelung, denn wer im Bezug von ALG 2 uns Grundsicherung ist, braucht nicht das Einkommen der im Haushalt lebenden Familienangehörigen als Grundlage für die Regelung zu rechnen, denn hier wird nur das Einkommen des Familienvorstandes also der Person mit dem höchsten Einkommen zu Grunde gelegt. Das bedeutet für viele die eben aus Gründen der Krankheit mit der Rente nicht klar kommen und sich Grundsicherung beantragen, sobald der Bescheid vorliegt auch hier von der Krankenkasse mit der Sonderregelung einstufen lassen können. Das bedeutet auch, sollte man nach der Beantragung in den Genuss von Grundsicherung oder ALG 2 kommen auf jeden Fall den Bescheid der Krankenkasse zukommen lassen, denn dann wird für den Rest des Jahres der zuviel gezahlte Vorausbetrag auch wieder zurückerstattet.